Servicevertrag CARITAS RheinBerg

Mit dem Servicevertrag bietet die CARITAS RheinBerg ein komfortables Angebot von Leistungen

Kommunikation und Freizeitgestaltung. Frau Steeg von der CARITAS RheinBerg ist viermal wöchentlich im Haus Hammermühle tätig. Sie macht Angebote zum Kontakt untereinander und zu gemeinsamen Veranstaltungen im Haus und außerhalb des Hauses, organisiert die Nutzung der Gemeinschaftsräume, vermittelt individuelle Dienste und Hilfen wie Wäscherei, Reinigung, Essen auf Rädern etc.

Internet Führerschein. Ehrenamtliche Helfer tragen immer wieder zu Geselligkeit, Information und Bildungsangeboten bei. Ab Sommer 2013 wird es beispielsweise Computer-Kurse für Senioren geben. Ein Computer mit Internet Anschluss steht jederzeit kostenfrei zur Verfügung.

 Notrufanlage. Jede Wohnung ist mit einer Notrufanlage ausgestattet. Über einen Handsender, der mit dem Telefon verbunden ist, kann rund um die Uhr ein Notruf ausgelöst werden. Das Gerät ist Bestandteil der Wohnung, 1 Notruf pro Jahr ist kostenfrei. Bei Pflegestufe werden die Kosten durch Pflegekasse übernommen.

Begegnung in der Hausgemeinschaft. Regelmäßige Begegnungsprogramme im Haus, wöchentliche und monatliche Treffen, gemeinsames Frühstück (mtl.), Ausflüge, Aktivitäten.

Beratungsdienst. Die CARITAS-Mitarbeiterin berät über Hilfen des täglichen Lebens, z. B. zu Gesundheitsfragen, Pflegeberatung, Pflegeversicherung, Haushaltsführung. Beratung in persönlichen Angelegenheiten und Zusammenarbeit mit den Angehörigen,  Unterstützung bei Schriftwechsel und Behördengängen.

Pflegeleistungen. Für vorübergehend erforderliche Pflegeleistungen stellt die CARITAS RheinBerg jederzeit weitere Mitarbeiter des CARITAS-Pflegedienstes zur Verfügung, die im Haus Hammermühle persönlich bekannt sind. Die Einsätze werden separat abgerechnet (siehe auch Zusatzleistungen).

Technische Hilfen. Für kleinere Reparaturen in den Wohnungen oder kleinere technische Hilfen steht ein Hausmeister zur Verfügung.

Hausmeister und Pflegedienst. Für die interne Hausorganisation ist einer der Mieter als Hausmeister verantwortlich. Er kümmert sich z. B. um hauswirtschaftliche Leistungen, um kleinere Reparaturen in den Wohnungen oder kleinere technische Hilfen sowie um die Koordinierung von Handwerkern.

Reinigung und Wartung. Über den Mietvertrag sind alle regelmäßigen Reinigungs- und Pflegearbeiten rund ums Haus, auch die Reinigung der Eingänge, Flure, Treppen, Keller etc. und die Gartenpflege sowie der Winterdienst geregelt.